SPD Aschaffenburg für ein modernes Berufsbildungsgesetz

Stadtverbandsvorsitzender Manuel Michniok mit Berufsbildungsgesetz

10. März 2019

Die große Koalition aus CDU/CSU und SPD hat sich zur Aufgabe gemacht, das Berufsbildungsgesetz (BBiG) zu modernisieren. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat im Dezember 2018 einen Referentenentwurf vorgelegt in dem die geplanten Änderungen aufgezeigt werden. Das Gesetz soll bereits zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Wir haben Manuel Michniok, Vorsitzender des SPD Stadtverbandes Aschaffenburg, nach seiner Sichtweise gefragt.

Warum ist jetzt eine Novellierung des BBiG nötig?

Wir stehen aktuell vor einem großen Wandel der Arbeitswelt. Die Digitalisierung hält Einzug in die Unternehmen. Der Strukturwandel verändert zum Beispiel in der Autoindustrie und deren Zulieferer die Produkte und damit auch ihre Herstellung. Da ist es völlig klar, dass sich auch die Ausbildung verändern muss um mit diesen Veränderungen Schritt halten zu können. Dies sollte nun der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes geschehen.

Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und Forschung, hat nun einen Vorschlag zur Veränderung des BBiG erarbeitet. Wie bewerten Sie diesen Referentenentwurf?

Mit Verlaub, der Referentenentwurf ist für mich ein Armutszeugnis. Die geplanten Änderungen sind uninspiriert und bleiben weit hinter den Möglichkeiten und der betrieblichen Realität zurück. So haben es viele Themenbereiche die aus meiner Sicht unbedingt bearbeitet werden müssten nicht in den Referentenentwurf geschafft. Dort wo Änderungen vorgenommen werden finden sie meist zu Lasten der Auszubildenden statt. Das kann so nicht bleiben.

Welche Punkte sehen Sie besonders kritisch?

Zur Verbesserung der Durchlässigkeit soll es künftig möglich sein, dass Auszubildende in einem drei- oder dreieinhalbjährigen Ausbildungsberuf mit dem Bestehen des ersten Teils der Abschlussprüfung gleichzeitig der Abschluss eines zweijährigen Ausbildungsberufes erworben wird. Was hier im ersten Moment nach einer guten Neuerung klingt, birgt im zweiten Blick allerdings ein hohes Erpressungspotential durch den Ausbilder. Die Auszubildenden können leicht dazu gedrängt werden, ihre Ausbildung bereits frühzeitig nach Bestehen der Abschlussprüfung Teil I zu beenden. Schmalspur-Ausbildungen würden so durch die Hintertür wieder möglich. Dies hätte Auswirkungen auf die gesamte Erwerbsbiographie. Die Eingruppierung nach der Ausbildung ist niedriger und bedeutet damit ein geringeres Einkommen. Auch der Zugang zu vielen Weiterbildungsmöglichkeiten bliebe verschlossen. Wir sollten stattdessen alles daransetzen, jedem Menschen eine vollwertige abgeschlossene Berufsausbildung mit Weiterbildungsperspektiven zu ermöglichen.

Ein Kernthema der SPD im Koalitionsvertrag ist die Mindestausbildungsvergütung. Diese wurde im Referentenentwurf berücksichtigt. Sind Sie mit dem Vorschlag zufrieden?

Auf keinen Fall. Eine Mindestausbildungsvergütung hat zur Aufgabe, sittenwidrige Vergütungen die in manchen Branchen Realität sind, zu verhindern. Viele Auszubildende ziehen inzwischen für ihren Ausbildungsplatz um und müssen ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren. Eine Vergütung im ersten Ausbildungsjahr in Höhe von 504 Euro, wie sie nun von Frau Karliczek vorgeschlagen wurde, wird diese Aufgabe nicht erfüllen. Stattdessen muss sich die Mindestausbildungsvergütung an den tariflichen Ausbildungsvergütungen orientieren. Nach aktueller Rechtsprechung ist eine Vergütung nicht mehr angemessen, wenn sie 80% der branchenüblichen tariflichen Ausbildungsvergütung unterschreitet. Dies sollte endlich in das Gesetz aufgenommen werden. Mit einer zweiten Haltelinie könnte wiederum eine Mindesthöhe geregelt werden. Diese sollte sich an den durchschnittlichen tariflichen Vergütungen bemessen. Dies hätte eine Vergütung im ersten Ausbildungsjahr von mindestens 660 Euro zur Folge. Wir schließen uns damit dem Vorschlag der DGB-Gewerkschaften an. Sollte der Vorschlag wie aktuell diskutiert umgesetzt werden, hätte dies die größte finanzielle Umverteilung die es jemals gegeben hat im Bereich der beruflichen Bildung zur Folge. Und zwar zu Ungunsten der der Auszubildenden. Diesen Weg werden wir als SPD nicht mittragen.

Eingangs haben Sie erklärt, dass Ihnen auch einige Themen fehlen. Welche wären das?

Zum Beispiel wurden die dual Studierenden überhaupt nicht berücksichtigt. Sie benötigen einen rechtlichen Rahmen für den praktischen Teil ihrer Ausbildung im Betrieb. Die Anzahl der Dual Studierenden hat sich in den letzten 15 Jahren mehr als verdoppelt und beläuft sich inzwischen auf über 100.000 junge Menschen in dieser Form der Ausbildung. Für mehr als die Hälfte dieser zukünftigen Fachkräfte findet der betriebliche Teil ihrer Ausbildung aufgrund der fehlenden Regelung im BBiG im rechtsfreien Raum statt. Statt Praxiserfahrung im Betrieb zu sammeln, werden sie viel zu häufig als billige Arbeitskräfte eingesetzt und mit Praktikantenverträgen abgespeist. Neben dem dualen Studium sollten aber auch Themen wie die Übernahme nach der Ausbildung, die Ausbildungsqualität, die kostenfreie Bereitstellung von Lehr- und Lernmitteln sowie die Fahrtkosten zur Berufs- oder Hochschule behandelt werden. Diese spielen aktuell keine Rolle im Referentenentwurf.

Was sind nun die nächsten Schritte um Ihre Ziele zu erreichen?

Wie beschrieben sind die geplanten Änderungen völlig unzureichend. Hier gibt es erhöhten Nachbesserungsbedarf. Als SPD werden wir diese Form der Änderung des BBiG nicht mittragen. Die duale Berufsausbildung ist eine tragende Säule unserer Wirtschaft, sorgt für qualifizierte Fachkräfte und geringe Arbeitslosigkeit. So kann man mit diesem wichtigen Gut nicht umgehen. Viele behaupten, dass junge Menschen nicht ausbildungsfähig sind und man deswegen einfachere Ausbildungen anbieten muss. Ich behaupte, das Bildungsministerium ist nicht gestaltungsfähig und deshalb wird die SPD diesem Entwurf nicht zustimmen.

Der SPD Stadtverband Aschaffenburg hat auf seinem Parteitag am 23. Februar 2019 einstimmig eine Resolution zur Novellierung des Berufsbildungsgesetzes verabschiedet. Resolution zum Berufsbildunggesetz (PDF, 145 kB)

Der 33-jährige Manuel Michniok, wohnhaft in Aschaffenburg/Schweinheim, arbeitet als Gewerkschafssekretär bei der IG Metall Vorstandsverwaltung in Frankfurt und ist seit 2017 Vorsitzender des Stadtverbandes der SPD Aschaffenburg. Die Aschaffenburger Sozialdemokratie umfasst 10 Ortsvereine mit 320 Mitgliedern.

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