Der 30. Juni 2017 war ein historischer Tag für die Bundesrepublik Deutschland. Dafür hat die SPD seit vielen Jahren gekämpft: Der Bundestag hat mit dem Beschluss zur Ehe für alle den Weg zur völligen Gleichstellung Homosexueller freigemacht.
In namentlicher Abstimmung haben die Abgeordneten mit Mehrheit für einen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts gestimmt. Bei 623 abgegebenen Stimmen sprach sich eine Mehrheit von 393 Abgeordneten für eine völlige rechtliche Gleichstellung homosexueller Paare aus. Damit ist es Homosexuellen ab Inkrafttreten des Gesetzes möglich, eine Ehe auf den Standesämtern zu schließen – genau wie heterosexuelle Paare. Dafür hat die SPD-Bundestagsfraktion seit vielen Jahren gekämpft.
Gegen einige Stimmen der CDU/CSU Fraktion wurde damit dem Gesetz zugestimmt. Neben Bundeskanzlerin Angela Merkel hat auch die Aschaffenburger CSU-Abgeordnete Andrea Lindholz gegen die "Ehe für alle" gestimmt. "Heute ist Deutschland ein ganzes Stück moderner geworden", meint Manuel Michniok, Vorsitzender SPD Stadtverband Aschaffenburg. "Es ist nun endlich möglich, dass zwei Menschen, die sich lieben auch heiraten dürfen. Das war längst überfällig und es freut mich, dass wir dies nun endlich, trotz der jahrelangen Blockadehaltung der Unionsparteien, umsetzen konnten. Ein riesiger Erfolg für die Community!"
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) steht künftig: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen“. Damit erlangen schwule oder lesbische Ehepaare auch das volle Adoptionsrecht, was bedeutet: Sie können gemeinsam Kinder adoptieren.
Paare, die bereits eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind, können bei den Standesämtern ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umschreiben lassen. Das erfolgt dann rückwirkend ab dem Datum, an dem die Lebenspartnerschaft geschlossen wurde. Das ist wichtig für die Stichtage zur Berechnung des Versorgungs- oder Zugewinnausgleichs bei einer eventuellen Scheidung. Nach Inkrafttreten des Gesetzes sollen keine neuen Lebenspartnerschaften mehr eingegangen werden können. Lebenspartner, die keine Ehe eingehen wollen, führen ihre Lebenspartnerschaft fort.